Angelbestimmungen, Schonmaße, Schonzeiten

Eine Berechtigung zum Angeln in den Vereinsgewässern haben nur Vereinsmitglieder, die einen gültigen  Fischereischein nachweisen können und in Besitz des gültigen Erlaubnisscheines sind. Der Fischereischein sowie der Erlaubnisschein sind stets mitzuführen. 

  Alle Fänge sind unter Angabe von Fangdatum, Fischart, Länge und Gewicht in der Fangmeldung aufzulisten

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► Pro Kalendermonat dürfen maximal gefangen werden: 3 Bachforellen (nur mit Schonhaken), 3 Meerforellen, 2 Hechte, 2 Zander, 2 Karpfen und 2 Welse. Regenbogenforellen unterliegen keiner Fangbeschränkung!

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► Zum Angeln dürfen maximal 2 Ruten benutzt werden.

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► Pro Rute darf nur mit einem Haken gefischt werden, wobei Zwilling, Drilling oder System als ein
Haken gilt.

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Verboten ist insbesondere das Befahren der Privatwege und Wiesen mit Fahrzeugen aller Art, das Aussetzen von  Aalschnüren, Fischkörben und Reusen, das Angeln mit lebenden Köderfisch, unerlaubte
Lagerfeuer, Verunreinigungen und Aufgrabungen der Wiesen. Ein Verstoß kann mit Strafen oder Vereinsausschluß geahndet werden.

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Achtet auf die Natur, d.h. entsorgt beim Angeln gefundenen Müll oder meldet größere  Müllvorkommnisse dem Vorstand oder der Gemeinde und sorgt auf jeden Fall dafür,  dass von uns Anglern die Gewässer nicht zugemüllt werden, z.B. durch liegengelassene Wurmdosen o.ä.

Die Angelbestimmungen, Schonmaße und Schonzeiten findet Ihr auch hier als pdf-Datei.

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In folgenden Gewässerstrecken gibt es besondere Beschränkungen:

 ►Teiche Nuddelhof : Die Ausübung der Fischerei in den Teichen 1 + 2 ist behördlich verboten.

 ► Fintau: Die Ausübung der Fischerei ist verboten ab Grenze Eggersmühlen bis Wischenbrücke
(Naturschutzgebiet) im Zeitraum vom 1. März – 15. August

Ruschwede: Die Ausübung der Fischerei ist verboten im Vogelschutzgebiet Teufelsberg  im Zeitraum vom 1. April – 30. Juni

- siehe auch unter Karte der Pachtgewässer des ASV Fintel

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Hinweise für Gastangler

Für das Angeln in unseren Vereinsteichen können Sie Tageskarten erwerben. Voraussetzung sind ein gültiger Fischereischein und die erfolgreich abgelegte Sportfischerprüfung. Der Angelverein behält es sich vor, die Zahl der Tageskarten zu begrenzen.

Für unsere Pachstrecken an der Fintau und Ruschwede werden keine Gastkarten ausgegeben !

Preise für Gastangler: Tageskarte 7,50 €, Wochenkarte: 25 €, Monatskarte: 50 €

Gastkarten können erworben werden beim Kassenwart des ASV Fintel